Preise
Meine Angebote sind
Ihre Investition in
„Mehr gesunde Zeit“

Gesundheits- und Pflegeberatung:
75 Euro pro Stunde
(exklusive Anfahrtspauschale)
Pflegefachliche Tätigkeiten:
Angebotslegung erfolgt nach Erstgespräch
Erfolgen ausschließlich nach einer Beratung (Erstgespräch) mit Bedarfserhebung und der Auftragsklärung.
Wenn Leistungen wiederkehrend, oder über eine gewissen Dauer vereinbart werden, wird dies in einem Betreuungsvertrag festgelegt.
Zum Beispiel:
- Anleitung für pflegende Angehörige/Bezugspersonen bei Betreuungs- und Pflegemaßnahmen.
Zum Erlernen neuer Tätigkeiten, oder zum Optimieren bestehender Tätigkeiten für die Betreuung und Pflege zu Hause.
Dies betrifft z.B. die Mobilisation, Nahrungsverabreichung, Inkontinenzversorgung von pflegebedürftigen Menschen, aber auch pflegerische Prophylaxen. - Entlastungsgespräche für pflegebedürftige Menschen und/oder deren Angehörige/Bezugspersonen.
- Stundenweise Übernahme der pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.
- Beratung zur pflegerischen Vorbereitung auf geplante Krankenhausaufenthalte sowie Nachsorge.
Lehr- und Vortragstätigkeit:
Angebotslegung nach Erstgespräch
Je nach Vereinbarung werden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Ich bin mit Onlineformaten und Onlinelehre vertraut und habe Erfahrung (insb. MS Teams, Zoom).
Anfahrtspauschale**
Zone 1: Seekirchen: 10€
Zone 2: Flachgau (Nachbargemeinden von Seekirchen am Wallersee): 20€
Zone 3: Salzburg: 30€
Zone 4: Linz: 30€
Bei regelmäßigen Besuchen (Zeitraum begrenzt) wird eine Gesamtpauschale bei der Angebotslegung angegeben.
**inkludiert Kilometer von Hin- und Rückfahrt
Absagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenlos.
Danach werden 100% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt, ausgenommen sind akute, nicht vorhersehbare Ereignisse.
Kontaktmöglichkeiten
Rechtliches
Meiner pflegerischen Arbeit am Menschen liegt das Berufsgesetz der Gesundheits- und Krankenpflege zugrunde. Dabei fokussiere ich mich überwiegend auf Tätigkeiten die im §14 (Pflegerische Kernkompetenzen) verankert sind. Diese darf ich als freiberufliche Gesundheits- und Krankenpflegerin eigenverantwortlich durchführen.
Bei Tätigkeiten, die in den Bereich des §15 (Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie) fallen, wird eine ärztliche Anordnung benötigt. Diese Tätigkeiten übernehme ich nur im ausgewählten Bedarfsfall und in Abstimmung mit dem jeweils behandelnden ärztlichen Dienst.
